Gleiswaage

Bestehende Schienenabschnitte können mittels einer Wägebrücke in ein Wägesystem verwandelt werden.
Ausführung:
- Gleiswaage
- 4-8 elektronische Wägezellen
- Fundamentwanne und Wägebrücke aus Betonfertigteilen
- Einzel-Brückenlänge
6,00 m - 13,00 m (bis 26 m im Verbund) - Doppel- oder Verbundwaage
Durch Anordnung von zwei
oder mehreren Einzelwaagen hintereinander lieferbar - Brückenbreite bei Gleiswaagen 2,40 m
- Sondermaße auf Anfrage
- Betonqualität C44/55
- Wägebereich 100 t, andere auf Anfrage
- Tragfähigkeit 150 t, andere auf Anfrage
- Ziffernschritt 10 kg, 20 kg oder 50 kg (Mehrbereichswaage)
- Genauigkeit: Eichfähig, in Übereinstimmung mit EWG-Richtlinie 90/384/EWG, DIN EN 45501 (OIML R 76-1) Handelswaage Klasse III

1. Rutschsichere Oberfläche
2. Einstiegsdeckel an den Lagerpunkten
3. Stoßfänger
4. Kabeleinführung
5. Anschlussgleis
6. Entwässerungsrinne mit doppeltem Bodeneinlauf
7. Fundament
8. Wägezelle
9. Gleis
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